Hundehaltung


Mit Verordnung des Bürgermeisters Nr. 01/2005 vom 17.01.2005 ist verordnet worden, dass Hunde, welche in der Öffentlichkeit herumlaufen, an der Leine geführt werden müssen, bzw. mit einem Maulkorb versehen sein müssen. Mit der Durchführung und Beachtung der Verordnung ist der tierärztliche Dienst des Sanitätsbetriebes Bruneck betraut worden.
 
Weitere Einzelheiten siehe unter: Datei herunterladen: PDFVerordnung über die Überwachung der Hunde

Mit Verordnung Nr. 03/2003 vom 03.09.2003 ist weiters festgeschrieben worden, dass Hunde die Kinderspielplätze auf dem Gemeindegebiet nicht betreten dürfen.
 
Es wird auch darauf hingewiesen, dass im Sinne des L.G. vom 15.05.2000 Nr. 9 alle Hunde auf dem Landesgebiet einen Microchip haben müssen, mit welchem entlaufene Hunde sofort identifiziert werden können und der Besitzer ausfindig gemacht werden kann. Genauere Informationen erhalten Sie beim Amtstierarzt Dr.Ruggiero Nicolina im Gebäude des Sanitätssprengels Gadertal in Picolin (3. Stock) während folgender Amtszeiten: Dienstag von 10.30 bis 11.30 Uhr, Tel.  +39 0474 586550 oder +393382426099.

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