Beitragsgesuche für das Jahr 2022

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Hiermit wird mitgeteilt, dass die Beitragsgesuche für das Jahr 2022 innerhalb Donnerstag, den 31.03.2022 eingereicht werden müssen.

Die Gewährung der Beiträge erfolgt nach den Bestimmungen der geltenden Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Körperschaften und Private. Für die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragenen Vereine, laut Art. 6 des Gesetzes 11.08.91, Nr. 266, ist das Gesuch von der Stempelsteuer befreit. Für Beiträge für Tätigkeiten außerordentlicher Natur muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden, welchem ein Kostenvoranschlag und ein Finanzierungsplan beigelegt werden muß. 

Für weitere Informationen steht der Verwaltungsassistent Carlo Plazza zur Verfügung, Tel. +39 0474 524375 .

Gesuchsformulare:

Gesuch ausserodentliche Beiträge

Gesuch ausserordentliche Beiträge 

Geusch ordentliche Beiträge 

Gesuch ordentliche Beiträge

22.02.2022

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