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Kaminkehrerdienst

Kaminkehrerdienst

Es wird mitgeteilt, daß die Firma Perini S.r.l. aus Carano ab dem 1. März ihren Frühjahrsturnus beginnt. Es werden alle Kamine und Feuerungsanlagen, Herde und Öfen gekehrt und gereinigt.

Die Firma Spazzacamini F.lli Perini Srl erinnert:

  • der Kaminkehrerdienst ist in der Provinz Bozen vom D.L.H. 13.11.2006 Nr. 62 geregelt;
  • der Bürger ist verpflichtet die regelmäßige Kehrung, Reinigung und Überprüfung der Feuerungsanlagen vornehmen zu lassen. Als Feuerunsanlagen verstehen sich nicht nur Kamine, sondern auch Zentralheizungen, Öfen, Herde, usw.
  • sollte der Bürger jedoch einen anderen Kaminkehrer als den Konzessionsinhaber bevorzugen, kann er unter der Bedingung, dass er innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Kehrung der Gemeindeverwaltung, dem alten und dem neuen Kaminkehrer schriftlich meldet, einen Wechsel vornehmen. Der Zonenkaminkehrer muss also mindestens ein Mal die betreffenden Objekte kehrern und erst dann kann ein Wechsel vorgenommen werden.
  • wer sich weigert  diesen Dienst anzunehmen, wird den zuständigen Ämtern gemeldet uns es werden die notwendigen Schritte eingeleitet.

Die Tauglichkeitsprüfung aller neu errichteten, umgebauten oder sanierten Kamine wird ausschließlich vom Kaminkehrer der die Konzession innehat, durchgeführt. Es wird geraten schon vor Baubeginn die Kaminkehrerfirma zu kontaktieren und ihr folgende Unterlagen per Email info@perinifratelli.it zuzusenden:

  1. vollständige Kopie der Baukonzession
  2. Dachansicht des Gebäudes mit der Verteilung der Kamine (im dwg-Formt für Autocad)
  3. Technischer Bericht der Kamine mit der Klassifizierung und einer Auflistung der verwendeten Materialien
  4. Technische Dokumentation  der Feuerungsanlage, Bezeichnung, Modell, Leistung
  5. Konformitätserklärung laut M.D. 37/2008 für die in Mauerwerk errichteten Holzöfen

 

 

26.02.2010